Tiermisshandlung festgestellt – was tun?

Veröffentlicht am : 11. März 2023
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Misshandlungen von Tieren kommen leider immer wieder vor. Die Grenze zwischen einer Vernachlässigung und einer Misshandlung ist nicht immer so klar ersichtlich und nicht selten auch vom subjektiven Empfinden der Beteiligten abhängig.

In jedem Fall, egal ob man sich sicher ist oder nicht, daß es sich um eine Misshandlung handelt, sollte man sofort versuchen, Beweise zu sichern. Das wären z.B. Fotos, Videos ggf. auch Audioaufnahmen und falls ein zugänglich, natürlich auch Urkunden. Auch die persönlichen Angaben von Zeugen (Name, Anschrift Telefonnummer u.ä.) sind wichtig, falls diese das Geschehen wirklich beobachtet haben oder man sie hinzu rufen konnte. Das ist deshalb so sehr wichtig, weil es in einem späteren Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ganz entscheidend darauf ankommt, daß der angeprangerte Sachverhalt sich auch wirklich so zugetragen hat, wie er dem Täter vorgeworfen wird und dies lückenlos bewiesen werden kann.

Stellt jemand einen Fall von Tiermisshandlung fest, sollte dies sofort nach der Beweissicherung oder, wenn z.B. eine 2. Person helfen kann, sofort bei der örtlichen Polizei oder der SEPRONA der Guardia Civil gemeldet werden. Bei dieser Gelegenheit sollten den Ermittlungsbehörden die zuvor gesammelten Beweismittel übergeben werden oder zumindest auf das Vorhandensein hingewiesen werden. Es ist jedoch nicht ratsam, den Vorfall vorher in sozialen Netzwerken mit Fotos und Videos zu posten, denn manchmal sieht der Täter das oder er erhält von Anderen einen Tipp und versteckt das Tier, zum Beispiel in einem Keller, und misshandelt es weiter, ohne dass es dann jemand noch sehen kann. Wir raten also, bevor die Polizei / SEPRONA tätig geworden ist, dringend vom Posten in den sozialen Medien ab.

Wer sich bei der Anzeige von Tiermisshandlungen nicht sicher ist, was er tun soll und wie er es tun soll, kann sich auch von der Rechtsanwaltskammer in Palma beraten lassen. Dort wurde das Projekt „SOJMA“ ins Leben gerufen, das dem Anzeigenden behilflich ist.

Was versteht man unter „SOJMA“?

SOJMA ist ein kostenloser Rechtsberatungsdienst, der sich ausschließlich und speziell mit Fällen von möglichem Tiermissbrauch und Tiermisshandlung befasst. Bürger, Verbände oder Institutionen, die glauben, Kenntnis von möglichen Praktiken der Misshandlung oder erniedrigenden Behandlung von Tieren zu haben, können hier eine erste Orientierung über die möglichen Maßnahmen und/oder die vorhandenen Meldeinstrumente erhalten.

Der Dienst, der auf freiwilliger und uneigennütziger Basis und im Rotationsverfahren von Anwälten des Komitees zur Verteidigung der Tierrechte (ABADA) von ICAIB geleistet wird, findet jeden ersten Freitag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr am Sitz der Rechtsanwaltskammer der Balearen in Palma (La Rambla, 10) statt und funktioniert nach Terminvereinbarung, die über ein Webformular oder telefonisch während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr) unter der Nummer 971.179.400 - Durchwahl 1004 gebucht werden kann.

Zweck der SOJMA ist es, den Nutzern eine erste rechtliche Orientierung zu geben, um sie über die Realisierbarkeit des Anspruchs und die verschiedenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung der Rechte von mutmaßlich misshandelten Tieren zu informieren. Es ist jedoch zu beachten, dass der Abschluss der Konsultation in keinem Fall zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Rechtspflege berechtigt und dass die Abfassung oder Vorbereitung eines Dokuments, die gerichtliche oder anderweitige Bearbeitung der vorgebrachten Angelegenheit sowie die Einholung eines Rechtsgutachtens über die Begründetheit der vorgebrachten Fragen von dem neuen Dienst ausgeschlossen sind. Der Grund hierfür ist ganz einfach der, daß es sich hierbei um vergütungspflichtige Tätigkeiten der Rechtsanwälte handelt, während nur die Erstberatung in Misshandlungssachen kostenlos angeboten wird.

F.S.

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