Das Baskenland erwägt, das Tierschutzgesetz vor dem Verfassungsgericht anzufechten.

Veröffentlicht am : 23. Juni 2023
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Unsere Befürchtungen, daß das Gesetz Nr. 7/2023 (Tierschutzgesetz) in Teilen oder im Ganzen dem Verfassungsgericht zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit seiner Bestimmungen vorgelegt werden könnten, scheint sich zu bewahrheiten.

Vor kurzem kündigte der amtierende Präsident der Veraltung der Extremadura, Guillermo Fernández Vara, die Absicht der regionalen Exekutive an, vor dem Verfassungsgericht gegen das Tierschutzgesetz zu klagen.

Nun hat der Regierungsrat des Baskenlandes grünes Licht für die Einreichung einer Verfassungsklage gegen das Gesetz 7/2023 über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren gegeben. Die baskische Regierung ist der Ansicht, dass die staatliche Regelung in ihre Zuständigkeiten eingreift und darüber hinaus den Grundsatz der Rechtssicherheit bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften verletzt.

Die baskische Exekutive hat zunächst die Aufnahme von Verhandlungen zu diesem Thema im Rahmen der bilateralen Kommission für die Zusammenarbeit zwischen Staat und BCAV genehmigt, um eine Einigung zu erzielen und so eine Klage vor dem Verfassungsgericht zu vermeiden.

Das staatliche Gesetz sieht rechtliche Mechanismen zur Förderung des Tierschutzes und zur Verhinderung des Aussetzens von Tieren vor, indem es einen gemeinsamen Rahmen schafft und Behörden und Bürger in die Achtung aller Tiere einbezieht.

Die baskische Regierung ist der Ansicht, dass einige Artikel des Staatsgesetzes in die Exekutivbefugnisse der autonomen Gemeinschaft eingreifen. Konkret handelt es sich um die Artikel 10.9, 11.1.a) und 18.1 des Statuts von Gernika über Landwirtschaft und Viehzucht, Umwelt und Gesundheit. Zum Beispiel, wenn es um die Regelung des Zentralen Registrierungssystems für Tierschutz geht.

Auch die übermäßige Detailliertheit des staatlichen Gesetzes behindere, wenn nicht gar untergrabe die Kompetenz des Baskenlandes, Regelungen zum Tierschutz zu entwickeln, so die Regionalregierung. "Dies zeigt sich besonders deutlich in der zu engen Regelung des Einsatzes von Tieren bei kulturellen und festlichen Veranstaltungen", heißt es weiter.

Schließlich legt das staatliche Gesetz auch nicht-grundlegende Vorschriften fest, die nur für den Staat gelten, aber in ihrem Inhalt Aufträge für die autonomen Gemeinschaften enthalten. "Dies führt zu unüberwindbaren Zweifeln und verstößt gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit", prangern sie an.

"Die baskische Autonome Gemeinschaft verfügt neben den Bestimmungen des Statuts von Gernika über zwei Gesetze, die diese Angelegenheit regeln: das Gesetz 6/1993 vom 29. Oktober über den Tierschutz und das Gesetz 9/2022 vom 30. Juni über den Schutz von Haustieren", so die baskische Regierung abschließend.

Man kann und muß aber davon ausgehen, daß das Gesetz am 28. September 2023 ohne Einschränkungen im Ganzen in Kraft treten wird, es sei denn das Verfassungsgericht erläßt noch rechtzeitig eine einstweilige Verfügung, mit der das Inkrafttreten insgesamt oder in Teilen bis zu einer Endentscheidung ausgesetzt wird. Hier müssen wir einfach erst einmal abwarten..

F.S.

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