Die Guardia Civil ermittelt gegen eine Person, die als Tierphysiotherapeut arbeitet, ohne Tierarzt zu sein.

Veröffentlicht am : 04. August 2023
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Die Naturschutzbehörde (Seprona) der Guardia Civil ermittelt gegen einen Einwohner von Sabiote (Jaén) wegen des Verdachts auf Berufsvergehen, weil er als Tierphysiotherapeut arbeitet, ohne den Titel eines Tierarztes zu besitzen.

Nach Angaben der Guardia Civil begannen die Ermittlungen im vergangenen Januar, als die Tierärztliche Hochschule von Jaén einen angeblichen Fall von Berufsvergehen meldete. Die Tierärzte äußerten ihren Verdacht über eine Person, die tierärztliche Dienstleistungen anbot, ohne die erforderliche Qualifikation dafür zu besitzen.

Seprona hat in einem sozialen Netzwerk den Inhaber einer öffentlichen Einrichtung in der Stadt Sabiote ausfindig gemacht, der damit wirbt, dass er "Rehabilitations- und Physiotherapiedienstleistungen für Hunde anbietet, mit spezifischen Rehabilitations- und Physiotherapieprogrammen, die immer an die jeweiligen Pathologien angepasst sind. Aktive/passive Kinesiotherapie, Stretching, therapeutische Massage, Anwendung von Kälte/Wärme, propriozeptive Übungen, Elektrostimulationen und Ultraschall".

Darüber hinaus wurde in der Anzeige in den sozialen Medien angeboten, in der Provinz Jaén zum Kunden nach Hause zu kommen, um diese Dienstleistungen auch vor Ort anzubieten. Bei einem ersten Besuch in der Einrichtung, in der die Rehabilitationsbehandlungen für Tiere durchgeführt werden sollten, stellten die Beamten der Guardia Civil fest, dass der Name, unter dem die Einrichtung geführt wird, physiotherapeutische Behandlungen für Tiere beinhaltet.

In Anbetracht dieser Beweise führte die Guardia Civil eine operative Überwachung durch und machte einen Zeugen ausfindig, der Rechnungen über die Behandlungen, die ein Hund aus seinem Besitz erhalten hatte, und weitere Behandlungen, die noch ausstanden, in Höhe von mehr als 400 Euro vorlegte.

Der Rechtsbeistand des andalusischen Rates der offiziellen Veterinärverbände teilt mit, dass das Gesetz einen Tätigkeitsvorbehalt festlegt, so dass die Behandlung von Tierkrankheiten ausschließlich von einem Tierarzt durchgeführt wird, was auch die Tierphysiotherapie einschließt.

Daher ist die einzige gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Tierphysiotherapeuten oder des Tierarztes ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin.

Über den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens macht die Seprona noch keine Angaben.

F.S.

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