Ein Ehepaar aus Barcelona wurde wegen Fehlens der Erlaubnis für die Tätigkeit als Tierärzte rechtskräftig verurteilt.

Veröffentlicht am : 30. März 2024
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Wie das Kollegium der Tierärzte von Barcelona (COVB) mitgeteilt, hat das Provinzgericht von Barcelona am 26. Februar das Urteil des Strafgerichts von Manresa im Berufungsverfahren bestätigt, das ein Ehepaar, das ein Geschäft für Tiere und ein Veterinärzentrum besaß, zu einer Gefängnisstrafe und zum Verbot der Ausübung von Berufen oder Geschäften im Zusammenhang mit Tieren verurteilt hat, weil es ein Verbrechen des beruflichen Eingriffs in erlaubnispflichtige Berufe begangen hat. Die Verurteilten haben auch die Verfahrenskosten beider Instanzen zu tragen.

Das Gericht bestätigt die Beweiskraft der Aussagen der drei Tierärzte, die direkt bezeugen konnten, wie einer der Angeklagten Handlungen an Tieren vornahm, die Tierärzten vorbehalten sind.

Als Miteigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung führte der angeklagte Ehemann Operationen, Diagnosen, Verschreibung und Verabreichung von Medikamenten durch. Die Ehefrau als Mitinhaberin des Veterinärzentrums, die jedoch nicht direkt eingreifende Handlungen vornahm, wurde ebenfalls verurteilt, weil sie es begünstigte und wusste, dass in ihrem Tierarztzentrum Praktiken durchgeführt wurden, die dem tierärztlichen Beruf zuwiderliefen, und somit eine eindeutige erforderlicher, beruflicher Erlaubnisse vorlag.

Die beiden Verurteilten, so erklärte die Tierärztekammer von Barceona, hätten von Fall zu Fall unerfahrene Tierärzte als "Tarnung" angeheuert, um als Tierärzte aufzutreten und berufstypische Handlungen vorzunehmen.

F.S.

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