Sechs Monate Gefängnis für Hundefriseurin, die in Sevilla als Tierarzt arbeitete

Veröffentlicht am : 02. April 2024
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Die Tierärztliche Hochschule von Sevilla (ICOVS) hat mitgeteilt, dass ihr am 20. März 2024 das Urteil des 10. Strafgerichts erster Instanz von Sevilla zugestellt wurde, mit dem eine Hundefriseurin, die in Sanlúcar la Mayor als Tierarzt praktiziert, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Am Freitag, dem 8. März 2024, fand die mündliche Verhandlung statt, bei der der ICOVS als Privatankläger in der Angelegenheit wegen unzulässiger Ausführung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten gegen N.S. anwesend war. Diese zeigte sich geständig und erkannte die für das Verbrechen der beruflichen Anmaßung angezeigten Tatsachen an, wie in Art. 403.2 des Strafgesetzbuches vorgesehen, und wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Dieses Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige vom 1. August 2016 eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass die Angeklagte in einem Veterinärzentrum in Sanlúcar la Mayor (Sevilla), das einer Privatperson gehörte, die keine Tierärztin war, selbst berufliche Tätigkeiten ohne entsprechenden Hochschulabschluss zu besitzen, ausgeübt hatte, wie z. B. Beratungen, Diagnosen, Impfungen und allgemein alle Arten von Handlungen, die für einen klinischen Tierarzt mit Spezialisierung auf Haustiere typisch sind.

"Eine der Aufgaben des ICOVS als Berufsverband ist die Verabschiedung von Maßnahmen zur Verhinderung beruflicher Übergriffe, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Statuten und des Art. 5 Buchstabe l) des Gesetzes 2/1974 vom 13. Februar über Berufsverbände", erklärt die Tierärztevereinigung.

Das Kollegium der Tierärzte von Sevilla wollte diesen Fall bekannt machen, um "die Aufmerksamkeit und Unterstützung zu verstärken, die das Kollegium den Tierärzten und der Gesellschaft angesichts von Handlungen bietet, die die Berufsausübung, die öffentliche Gesundheit und den Tierschutz gefährden".

F.S.

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