Verantwortlicher einer Zoohandlung wurde wegen Vornahme tierärztlicher Tätigkeiten verurteilt

Veröffentlicht am : 20. Februar 2024
Seitenbesucher: 217

Als Ergebnis einer gemeinsamen Operation der Guardia Civil und der Ertzaintza in einem der wichtigsten Zentren für den Verkauf von Tieren und Pflanzen in Bizkaia wurde der Verantwortliche des genannten Zentrums wegen gewerbsmäßigen Ausführung zulassungspflichtiger Dienste, fortgesetzter Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel mit geschützten Arten verurteilt.

Die von der Gruppe 6 der Zentralen Operativen Umwelteinheit (UCOMA) der SEPRONA der Guardia Civil und der Zentralen Abteilung für Umweltkriminalität der SIC-PJ der Ertzaintza durchgeführten Ermittlungen haben den in der Einrichtung entwickelten Modus Operandi aufgedeckt, der Anlass für das Gerichtsverfahren war, das mit einer Verurteilung endete.

So wurde aufgedeckt, dass Anfragen nach Tierarzneimitteln von dem Zentrum an die Vertriebszentren gestellt wurden, ohne die erforderliche Genehmigung und unter Verwendung der Daten eines registrierten Tierarztes, der nicht mehr in der Einrichtung tätig war, und eines anderen Arztes, der 2010 verstarb.

Darüber hinaus führte der Angeklagtr in dieser Einrichtung Behandlungen von Tieren, die Verabreichung von Arzneimitteln und das Impfen von Impfstoffen durch, obwohl er weder über eine Verwaltungsgenehmigung als Tierklinik noch über eine Zulassung als Tierarzt in dem Zentrum verfügte - Praktiken, die ausschließlich zugelassenen Tierärzten vorbehalten sind.

Diese Handlungen stellten nicht nur Straftaten dar, sondern gefährdeten auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der behandelten Tiere. Bei der Durchsuchung der Einrichtung fanden die Beamten auch verschiedene Exemplare, die unter das CITES-Übereinkommen für geschützte Tierarten fallen, das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen regelt, und die zum Verkauf ausgestellt waren, ohne dass gültige Unterlagen über ihre Herkunft und/oder eine Genehmigung für den Verkauf vorlagen.

Durch rechtskräftiges Urteil wurde den Leiter des Zentrums wegen der genannten Straftaten verurteilt. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Arbeit von Polizei und Umweltorganisationen für den Schutz der Umwelt. Die Höhe des Strafmaßes wurde in der Pressemitteilung nicht genannt.

F.S.

Werbung

Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:

1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen

2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“